Inklusion durch Anerkennung von Arbeitsleistung Teilhabe, Tagesstruktur, Teamarbeit

Anerkennung durch Arbeit, als Menschen- und Grundrecht, ist für viele Menschen in unserer Gesellschaft nicht selbstverständlich gegeben. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Mangel an Ausbildung und adäquat bezahlter Arbeit, sowie oft schon früh einsetzende Erwerbsunfähigkeit, lassen eine immer größere Gruppe von Mitbürgerinnen und Mitbürgern entstehen, für welche die Wahrnehmung dieses Grundrechtes voraussichtlich nicht mehr zu realisieren sein wird, zumindest nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, Formen von geschützten Arbeitsangeboten zu schaffen, wo Menschen mit einer deutlich reduzierten Leistungsfähigkeit die Möglichkeit bekommen, sich zu engagieren und von den positiven Effekten, wie Anerkennung, Tagesstruktur sowie Festigung des Selbstwergefühls u.v.m., zu profitieren. Aktuell plant die Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit eine Ausweitung  von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem zweiten Arbeitsmarkt.


Die Wohnungslosenhilfe hatte traditionell immer ein Interesse daran, Tagesstruktur und Anerkennung von Arbeitsleistung durch geschützte Formen von Beschäftigungsangeboten zu realisieren. In der praktischen Arbeit wird deutlich, dass es in vielen Fällen einer langen Heranführung an den zweiten Arbeitmarkt bedarf. Hier müssen dann noch niederschwelligere Formen von Betätigung vorgeschaltet werden, um das Leistungsniveau zu eruieren und zu entwickeln; mit dem Ziel , eine adäquate Beschäftigungsform zu finden, in der die betreffende Person sich gut aufgehoben fühlt.

durch Teilhabe am Arbeitsleben Inklusion

Die Stiftung Herberge zur Heimat hat sich immer dafür stark gemacht, Personen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht ankommen, zu unterstützen, und bietet seit vielen Jahren vielfältige Arbeitsmöglichkeiten für Arbeitslosengeld II beziehende Frauen und Männer an.

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