Ambulante Eingliederungshilfe gem. § 113 i.v.m. §§ 76 ff. SGB IX Ausgegrenzt wegen psychischen Leidens und/oder Suchterkrankung - Was nun?

Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihres Handicaps häufig Schwierigkeiten, ihren Alltag zu bewältigen. Die Behindertenhilfe hat in der Bundesrepublik Deutschlang eine langjährige Tradition und ermöglicht es betroffenen Menschen, aus der breiten Palette von Angeboten, ein für sie individuell passendes auszusuchen. Die ambulante Eingliederungshilfe ist für Menschen konzipiert, die, trotz ihrer Behinderung, grundsätzlich in der Lage sind, in einer eigener Wohnung weitestgehend eigenständig zu leben, jedoch aber regelmäßige Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung benötigen.

 

Das Angebot der Stiftung Herberge zur Heimat richtet sich an Personen, die unter einer seelischen Behinderung und/oder einer Suchterkrankung leiden und somit in ihrer Fähigkeit zur Alltagsbewältigung und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

 

Hilfe und Unterstützung:

  • bei der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses und allen Fragen das Wohnen betreffend,
  • bei der Sicherung einer finanziellen Grundlage und der Beantragung von Grundsicherungsleistungen,
  • bei der Regulierung von Schulden,
  • bei der Realisierung einer Beschäftigung oder anderen Tagesstruktur unterstützenden Maßnahmen,
  • beim Planen und Umsetzen von Freizeitmaßnahmen,
  • beim Umgang mit persönlichen Krisen und mit Beziehungskonflikten...

 

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05231 / 92 24 0

 

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