Ambulante Wohnhilfen gem. §§ 67 - 69 SGB XII Von Wohnungslosigkeit bedroht - Was nun?

Ein Verlust der Wohnung wird nicht von heute auf morgen bzw. urplötzlich erlitten. In den meisten Fällen ist es ein Prozess von Entscheidungen und Entwicklungen. An verschiedenen Stellen dieser Prozesse gibt es Möglichkeiten einzugreifen, um einem manifesten Wohnungsverlust vorzubeugen bzw. diesen zu verhindern. Im Rahmen einer, durch pädagogische Fachkräfte ausgeführten, aufsuchenden, ambulanten Hilfe, kann das Wohn- bzw. Mietverhältnis erhalten und für die Zukunft stabilisiert werden.

 

Hilfe - und Unterstützung bei:

  • dem Kontakt mit dem Vermieter,
  • Zahlungsvereinbarungen bei offenen Mieten,
  • dem Aufbau und Stabilisierung von Wohnfähikgeit und Haushaltsführung,
  • der Herstellung einer adäquaten Wohnhygiene und Wohnqualität,
  • der Antragstellungen für Mobiliar und Hausrat, falls nicht vorhanden,
  • der Sicherung des Lebensunterhalts,
  • dem Aufbau von sozialen Kompetenzen und dem Umgang mit Menschen im sozialen Nahraum,
  • der Realisierung einer Tagesstrukutr bzw. einer Beschäftigung, 
  • der Umsetzung eines adäquaten Umgangs mit der eigenen Gesundheit.

 

Ziel:

Die Maßnahme zielt auf eine Verhinderung des Abrutschens in besondere Lebenverhältnisse ab, insbesondere auf die Verhinderung des Wohnungsverlustes. Es geht darum, das Mietverhältnis zu erhalten und die Wohnqualität entsprechend den gesellschaftlichen Mindeststandard herzustellen sowie die Selbsthilfekräfte der betroffenen Personen soweit zu stärken, um eine weitestgehend eigenständige und selbstverantwortliche Lebensweise und gesellschaftliche Partizipation zu ermöglichen. 

 

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