Stationäres Wohnen gem. § 67 - 69 SGB XII Wohnungslos - Was nun?

Aktuelle Zahlen der BAG Wohnungslosenhilfe aus November 2017 belegen einen Anstieg wohnungsloser Menschen zwischen 2014 und 2016 um 150%. In 2016 warem demnach 860.000 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland wohnunslos. Auf der anderen Seite sei der Sozialwohnungsbestand seit 1990 um 60% gesunden, und er schrumpft weiter. Das Ergebnis ist, es gibt immer weniger bezahlbaren Wohnraum, der über Grundsicherungleistungen refinanziert werden kann. Menschen, die im Niedriglohnsektor ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich mit ihrem Einkommen auf Grundsicherungsniveau bewegen bzw. erwerbslos sind und auf Grundsicherungsleitungen angewiesen sind, geraten immer öfter in eine sozioökonomische Abwärtsspirale, aus der sie sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien können. Darüber hinaus gibt es auch psychosoziale Gründe, wie z. B. Beziehungsabbrüche, gewaltgeprägte Familienverhältnisse oder auch psychische Beeinträchtigungen und/oder Suchterkrankungen, die einen Wohnungsverlust bzw. das Herausfallen aus allen psychosozioökonomischen Bezügen begünstigen. Dort, wo Beratungsangebote nicht mehr greifen, weil die Wohnungslosigkeit schon manifest geworden ist, kann durch stationäre Wohnhilfeangebote die Problematik der besonderen sozialen Schwierigkeiten beseitigt bzw. gemildert werden. 

 

Hilfe und Unterstützung:

Für Personen oder Paare, die einen Wohnungsverlust erlitten haben und aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, sich aus dieser Situation zu befreien. Betroffene werden mit Wohnraum in Form von Trainingsappartements versorgt, um Wohnfähigkeit einzuüben. Entsprechend des gemeinsam erstellten Hilfeplans werden Ziele formuliert und Maßnahmen geplant, umgesetzt und evaluiert. Das Angebot beinhaltet:

 

  • Wohnraumversorgung
  • Der schrittweise Aufbau und Stabilisierung von Wohnfähigkeit zum langfristigen Erhalt Wohnung
  • Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen
  • Schuldnerschutz, Beratung zum adäquaten Umgang mit Finanzen
  • Begleitung zu Behördenterminen, Vor- und Nachbereitung von Behördenterminen
  • Unterstützung bei Schriftwechsel mit Ämtern und Behörden
  • Hilfe bei der Erarbeitung einer Tagesstruktur bwz. Realisierung eine Beschäftigung auf dem ersten oder zweiten Arbeitmarkt
  • Beratung und Unterstützung beim Aufbau sozialer Kompetenzen und Aufbau von Konfliktlösungsstrategien
  • Unterstützung in Krisen
  • Unterstützung beim Aufbau eines angemessenen Umgangs mit der eigenen Gesundheit und dem Umgang mit Suchtmitteln
  • Vermittlung zu anderen Fachdiensten

 

Ziel:

Die Hilfe zielt auf die Wiederherstellung der gesellschaftlichen Mindeststandards und der Fähigkeit, diese aus eigener Kraft aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören:

 

  • angemessener Wohnraum,
  • gesicherte finanzielle Grundlage,
  • eine angemessene Beschäftigung bzw. Tagesstruktur,
  • tragfähige und stabilisierende Beziehungen,
  • körperliche und seelische Unversehrtheit und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

 

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